Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser – was ist der Unterschied?

Auf dem Etikett steht nicht einfach „Wasser“. Welche Bezeichnung ein Wasser tragen darf, regelt in Österreich die Mineralwasser- und Quellwasserverordnung auf Grundlage der EU-Richtlinie 2009/54/EG.

Natürliches Mineralwasser

Ein natürliches Mineralwasser stammt aus einem unterirdischen, vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen und wird direkt an der Quelle abgefüllt. Es braucht eine amtliche Anerkennung, und seine Zusammensetzung muss innerhalb natürlicher Schwankungen gleich bleiben. Erlaubt sind nur wenige Behandlungen: etwa das Entfernen von Eisen- oder Schwefelverbindungen und das Entziehen oder Zusetzen von Kohlensäure – beides muss auf dem Etikett stehen.

Auf dem Etikett eines natürlichen Mineralwassers stehen außerdem der Name der Quelle, der Ort der Quellnutzung und ein Analysenauszug mit den charakteristischen Bestandteilen. Alle Wässer bei wasser.at sind natürliche Mineralwässer.

Quellwasser

Auch Quellwasser kommt aus einem unterirdischen Vorkommen und wird an der Quelle abgefüllt. Es muss aber nicht amtlich anerkannt werden; es muss die Anforderungen an Trinkwasser erfüllen. Ein Analysenauszug ist nicht vorgeschrieben.

Tafelwasser

Tafelwasser ist an keine Quelle gebunden. Es darf aus verschiedenen Wässern – auch Trinkwasser – gemischt und mit Mineralsalzen oder Kohlensäure versetzt werden. Abgefüllt werden darf es überall.

Und Heilwasser?

Heilwasser ist ein natürliches Vorkommen, dem eine gesundheitliche Wirkung behördlich zuerkannt wurde. Es unterliegt in Österreich eigenen Regeln und gehört nicht zu unserem Sortiment.

Die Kohlensäure auf dem Etikett

BezeichnungBedeutung
natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasserenthält so viel Kohlensäure wie beim Austritt aus der Quelle
mit eigener Quellkohlensäure versetztmehr Kohlensäure als beim Austritt, aber aus derselben Quelle
mit Kohlensäure versetztKohlensäure aus anderer Herkunft zugesetzt – so bei S.Pellegrino und VOSS mit Kohlensäure

Quellen: Österreichisches Gesundheitsportal, „Abgefüllte Wässer“; Mineralwasser- und Quellwasserverordnung (RIS); Richtlinie 2009/54/EG (EUR-Lex). Stand: Oktober 2026.

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